Externer
Sprinklerwart
Gerne stellen wir Ihnen ein Angebot für die Bereitstellung eines Externen Sprinklerwartes für die Durchführung der Vorschriften aus der TRVB 127 sowie der ÖNORM F 3072.
Der Sprinklerwart ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlagen, die im Brandfall Leben retten können. Zu den typischen Tätigkeiten eines Sprinklerwarts gehören:
- Durchführung von Sichtkontrollen, Druckmessungen und Funktionsprüfungen an den Sprinklern, Ventilen,
Rohrleitungen und Pumpen
- Dokumentation der Ergebnisse und Erstellung von Prüfprotokollen
- Erkennung und Behebung von Störungen, Mängeln oder Schäden an den Anlagen
- Koordination mit anderen Fachkräften wie Elektrikern, Installateuren oder Brandschutzbeauftragten
- Einhaltung der geltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien für den Brandschutz
Leistungsbild
1
wöchentliche Kontrollen
-
Sichtprüfung auf betriebsbereite Stellung und Sicherung aller Absperrarmaturen
-
Wasserbevorratung (Füllstandshöhe, Verschmutzung, Auffülleinrichtung,…)
-
Schaummittelbevorratung (Qualitätsprüfung lt. Herstellung)
-
Drücke vor und nach den Alarmventilstationen, öffentliche Wasserversorgung, …
-
Funktionsfähigkeit der automatischen und händischen Startvorrichtung der Pumpenantriebe (Motorstart)
-
Probealarm an mindestens einer Alarmventilstation
-
Funktionstüchtigkeit von Begleitheizungen (während der Heizperiode) falls vorhanden
2
monatliche Kontrolle:
-
Pumpenprobelauf (E-Antrieb mind. 15 Minuten, Verbrennungsmotor mind. 30 Minuten)
-
Funktionsprobe der Überwachungseinrichtungen
-
Funktionsprobe der automatischen Auffüll- und Nachspeisevorrichtung
-
Batterien und Ladegeräte laut Hersteller
-
Kraftstoffvorratsmenge für die Dieselmotoren
-
Oelstände von Pumpen, Kompressoren, Dieselmotoren…
-
Funktionsfähigkeit der Zusatzaggregate
-
Funktionsprobe der Zumischeinrichtungen
Eigenkontrollen durch den Betreiber
Der Betreiber hat die erforderlichen Eigenkontrollen durch eine unterwiesene Person gemäß ÖNORM F 3072 im
Umfang der in der ÖNORM F 3072 beschriebenen „Inspektionsarbeiten durch die unterwiesene Person“ durchführen zu lassen.