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Externer
Sprinklerwart

Gerne stellen wir Ihnen ein Angebot für die Bereitstellung eines Externen Sprinklerwartes für die Durchführung der Vorschriften aus der TRVB 127 sowie der ÖNORM F 3072.

Feuerlöschanlage

Der Sprinklerwart ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Anlagen, die im Brandfall Leben retten können. Zu den typischen Tätigkeiten eines Sprinklerwarts gehören:

- Durchführung von Sichtkontrollen, Druckmessungen und Funktionsprüfungen an den Sprinklern, Ventilen,

   Rohrleitungen und Pumpen  

- Dokumentation der Ergebnisse und Erstellung von Prüfprotokollen

- Erkennung und Behebung von Störungen, Mängeln oder Schäden an den Anlagen

- Koordination mit anderen Fachkräften wie Elektrikern, Installateuren oder Brandschutzbeauftragten

- Einhaltung der geltenden Vorschriften, Normen und Richtlinien für den Brandschutz

Leistungsbild

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wöchentliche Kontrollen 

  • Sichtprüfung auf betriebsbereite Stellung und Sicherung aller Absperrarmaturen

  • Wasserbevorratung (Füllstandshöhe, Verschmutzung, Auffülleinrichtung,…)

  • Schaummittelbevorratung (Qualitätsprüfung lt. Herstellung)

  • Drücke vor und nach den Alarmventilstationen, öffentliche Wasserversorgung, …

  • Funktionsfähigkeit der automatischen und händischen Startvorrichtung der Pumpenantriebe   (Motorstart)

  • Probealarm an mindestens einer Alarmventilstation

  • Funktionstüchtigkeit von Begleitheizungen (während der Heizperiode)  falls vorhanden

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monatliche Kontrolle:

  • Pumpenprobelauf (E-Antrieb mind. 15 Minuten, Verbrennungsmotor mind. 30 Minuten)

  • Funktionsprobe der Überwachungseinrichtungen

  • Funktionsprobe der automatischen Auffüll- und Nachspeisevorrichtung

  • Batterien und Ladegeräte laut Hersteller

  • Kraftstoffvorratsmenge für die Dieselmotoren

  • Oelstände von Pumpen, Kompressoren, Dieselmotoren…

  • Funktionsfähigkeit der Zusatzaggregate

  • Funktionsprobe der Zumischeinrichtungen

Sprinklerleitung

Eigenkontrollen durch den Betreiber

Der Betreiber hat die erforderlichen Eigenkontrollen durch eine unterwiesene Person gemäß ÖNORM F 3072 im
Umfang der in der ÖNORM F 3072 beschriebenen „Inspektionsarbeiten durch die unterwiesene Person“ durchführen zu lassen.

Fotos einer Sprinklerschulung
Sprinklerschulung
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